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Autokorso für Yücel in Berlin.

„Er hätte längst freikommen müssen“

Der „Welt“-Korrespondent Deniz Yücel befindet sich immer noch in Polizeigewahrsam in Istanbul. Ohne rechtliche Grundlage, meint sein Anwalt Veysel Ok.

ALI CELIKKAN DORIS AKRAP FATMA AYDEMIR, 2017-02-24
taz: Herr Ok, Sie vertreten den Journalisten Deniz Yücel, der sich seit dem 14. Februar 2017 in Polizeigewahrsam in Istanbul befindet. Wie lauten die konkreten Beschuldigungen gegen ihn?

Veysel Ok: Wir sind nicht sicher. Als er sich bei den Behörden meldete, wurden ihm Fragen gestellt. Anhand derer nehmen wir an, dass ihm möglicherweise die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird sowie die illegale Beschaffung und Verbreitung persönlicher Daten.

Die konkreten Beschuldigungen kennen wir aber nicht, weil Deniz Yücels Ermittlungsakte einem Geheimhaltungsbeschluss unterliegt. Allein das ist schon rechtswidrig. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) müssen alle Informatio­nen und Beweise aus einer Ermittlungsakte für die Anwälte des Verdächtigten zugänglich sein – sofern der Verdächtigte keine außerordentliche Gefahr darstellt. Und es ist offenkundig, dass ein Journalist wie Deniz Yücel keine außerordentliche Gefahr darstellt.

Welche Fragen wurden ihm auf dem Polizeirevier gestellt?

Yücel hat der Polizei gesagt, dass er lediglich vor einem Staatsanwalt aussagen wird. Aufgrund des Geheimhaltungsbefehls kann ich auf die Fragen nicht im Detail eingehen. Nur so viel: Die ihm von der Polizei gestellten Fragen sagen wenig über die Ermittlungen aus. Wenn wir allein nach den bisherigen Fragen urteilen, hätte Deniz Yücel bereits am ersten Tag wieder freigelassen werden müssen. Wir warten nur auf eine entsprechende Anweisung des Staatsanwalts. Rechtlich gesehen gibt es keinen Grund, Yücel in Gewahrsam zu behalten.

Das heißt, er könnte jederzeit frei kommen?

Nochmal: Deniz Yücel hätte längst freikommen müssen. Die Ermittlungen gegen ihn haben schon im Dezember begonnen. Es hätten Beweise vorgelegt werden müssen, die die Gewahrsahmnahme begründen. Es ist nicht so, dass mit ihm eine große Gruppe aufgrund derselben Anschuldigungen zusammen in Gewahrsam säße. Es geht nur um Yücel. Es gibt keine Prozedur mehr, die man abwarten müsste.

Wenn die Ermittlungen gegen Deniz Yücel bereits im Dezember begonnen haben, was ist denn dann seither passiert?

Yücel befand sich während dieser zwei Monate in Istanbul. Sobald er erfuhr, dass nach ihm gefahndet wird, begab er sich ins Polizeirevier, um auszusagen. Jedoch gab es keinen Haftbefehl gegen ihn. In den besagten zwei Monaten wurde nicht einmal seine Wohnung durchsucht. Sie wurde erst durchsucht, nachdem er in Gewahrsam genommen wurde. Es besteht auch keine Fluchtgefahr. Deniz Yücels Job ist bekannt, seine Adresse und sein Arbeitgeber auch. Es gibt also keine Unklarheiten.

Denken Sie, dass Yücel bald vor einem Staatsanwalt aussagen wird?

Wir haben bereits Widerspruch gegen den Polizeigewahrsam, gegen die Verlängerung des Gewahrsams und gegen den Geheimhaltungsbeschluss für Yücels Akte eingelegt. Wir warten auf Antwort vom Gericht. Wir haben alles getan, was uns rechtlich möglich ist. Sowohl Yücel als auch wir warten lediglich darauf, dass der Staatsanwalt ihn endlich vorlädt. Wie gesagt, es gibt überhaupt keine rechtliche Grundlage dafür, dass es so lange dauert. Dafür müssten Beweise vorliegen.

Was für Beweise?

Letztlich ist Deniz Yücel ein Journalist und nicht Mörder oder Drogendealer. Und er hat mit keiner Terrororganisation irgendetwas zu tun. Bei Ermittlungen gegen andere Journalisten wurden meist Tweets oder publizierte Artikel als Beweise vorgelegt. Höchstwahrscheinlich wird es auch im Fall von Yücel so sein.

Wie steht es um die weiteren sechs Journalisten, die schon im Dezember in Polizeigewahrsam kamen, weil sie, wie Yücel, über die RedHack-Leaks berichtet hatten?

Drei von sechs Personen befinden sich in Untersuchungshaft. Drei kamen nach 24 Tagen Polizeigewahrsam frei.

Wonach wurde entschieden, dass diese drei Personen in Untersuchungshaft kamen?

Da auch diese Ermittlungs­akten geheim gehalten werden, wissen wir es nicht. Doch es liegen keinerlei Beweise gegen sie vor. Keiner weiß, mit welcher Begründung der Richter die Untersuchungshaft anordnete.

Im Januar wurden die Notstandsdekrete überarbeitet. Demnach darf der Polizeigewahrsam nicht mehr bis zu 30 Tagen verlängert werden.

Das stimmt. Der Polizeigewahrsam darf laut dem aktuellen Notstandsdekret nach sieben Tagen maximal um sieben weitere Tage verlängert werden – wenn ein Terrorverdacht vorliegt. Deshalb gehen wir davon aus, dass Deniz Yücel die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Um welche Vereinigung es sich handelt, geht aus den ihm gestellten Fragen jedoch nicht hervor.

Macht es in der Türkei rechtlich gesehen einen Unterschied, dass Deniz Yücel die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt?

Nein, die deutsche Staatsbürgerschaft hat keine rechtlichen Folgen. Yücel ist hier ein türkischer Staatsbürger und wird auch vor Gericht als solcher behandelt.

Hat Deniz Yücel außer Ihnen noch weitere Anwälte? Ist ein deutscher Anwalt involviert?

Um seinen Fall kümmern sich insgesamt drei Anwälte. Keiner von ihnen ist Deutscher.

Wo befindet sich Deniz Yücel in Gewahrsam?

Auf dem Polizeihauptrevier in Istanbul-Fatih, zusammen mit zwei weiteren Personen in einer Zelle.

Wie beurteilen Sie die öffentliche Unterstützung für Deniz Yücel?

Ich beobachte eine sehr ernst zu nehmende Solidarität seitens der deutschen Medien, der Zivilgesellschaft und von Yücels türkischen Kollegen und Kolleginnen. Das ist für Yücel natürlich sehr erfreulich.

Wie geht es ihm?

Ihm geht es ganz gut, auch gesundheitlich. Er freut sich sehr über die Solidarität von außen und richtet herzliche Grüße an alle aus. Er ist sich sicher, dass er lediglich seine Arbeit als Journalist gemacht hat und ihm insofern nichts vorzuwerfen ist. Er möchte so bald wie möglich seine Freunde wiedersehen.

Kam es während des Gewahrsams zu Menschenrechtsverletzungen?

Nein, so etwas gab es nicht. Trotzdem ist die Verlängerung des Polizeigewahrsams um eine weitere Woche an sich schon eine Menschenrechtsverletzung. Laut dem EGMR müssen Personen, die sich in Gewahrsam befinden, in kürzester Zeit einem Richter vorgeführt werden – selbst während des Ausnahmezustands.

ALI CELIKKAN DORIS AKRAP FATMA AYDEMIR, 2017-02-24
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