Die türkische Regierung antwortet erstmals auf die Beschwerde des inhaftierten Korrespondenten vor dem Verfassungsgericht des Landes zu seiner Inhaftierung
Zum ersten Mal seit neun Monaten hat die türkische Regierung auf die Beschwerde des inhaftierten Korrespondenten der Welt, Deniz Yücel, reagiert. Sie hat ihre Stellungnahme vor dem Verfassungsgericht des Landes eingereicht.
Yücel hatte seine Beschwerde bereits im März 2017 abgegeben. Laut der Welt, der der Schriftsatz des türkischen Justizministeriums vorliegt, heißt es in der Stellungnahme unter anderem:
„Das Ministerium weist darauf hin, dass im konkreten Fall den Beschwerdeführer belastende Beweise erhoben wurden, die dazu geeignet sind, bei einem objektiven Beobachter den Verdacht zu erwecken, dass der Beschwerdeführer Propaganda für eine bewaffnete Terrororganisation betrieben und das Volk zu Hass und Feindschaft aufgehetzt hat.“
Genannt werden, wie schon bei der Stellungnahme der Regierung zur Beschwerde von Yücel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, erneut lediglich Artikel, die Yücel in der Welt veröffentlicht hatte. Neue Vorwürfe oder Beweismittel werden laut Welt nicht angegeben.
Das Verfassungsgericht habe Yücel und dessen Anwälten nun eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um auf die Stellungnahme der Regierung zu reagieren. Anschließend kann das höchste türkische Gericht darüber entscheiden, ob Yücel weiter in Untersuchungshaft bleiben muss oder ob für die Dauer des Verfahrens freigelassen wird.
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dauert an. Mit einer Entscheidung in Straßburg wird erst in einigen Monaten gerechnet. Auch Yücels Arbeitgeber, die WeltN24 GmbH, klagt vor dem EGMR wegen der Verletzung der Pressefreiheit durch die Inhaftierung.