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Türkische Justiz auf dem Prüfstand

17 europäische Richter*innen hörten heute Vertreter*innen der türkischen Regierung und des inhaftierten Oppositionspolitikers Selahattin Demirtaş an.

OLIVER KONTNY, 2019-09-18

Meinungsfreiheit und unrechtmäßige Inhaftierung standen heute im Mittelpunkt der Anhörung vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Der kurdische Politiker Selahattin Demirtaş war Vorsitzender der Partei der Demokratie der Völker, als er im November 2016 nach Aufhebung seiner Immunität als Abgeordneter verhaftet wurde. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. In einer Vielzahl von Strafverfahren werden Demirtaş Propaganda für beziehungsweise Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Heute hörte die Große Kammer des EGMR mit 17 Richter*innen die Streitparteien im Beschwerdeverfahren an, das Demirtaş noch während des Staatsnotstandes gegen die Türkei angestrengt hat.

Bei der Verhaftung des Beschwerdeführers im November 2016 habe überhaupt kein hinreichender Verdacht auf eine Straftat vorgelegen, der die Untersuchungshaft begründen würde, so die Völkerrechtsprofessorin Başak Çalı, die das Zentrum für Grundrechte an der Berliner Hertie School of Governance leitet. Sie ist Beraterin des Verteidiger*innenteams. „Zweitens haben wir den Menschenrechtsgerichtshof dazu aufgefordert, die Verletzung der Meinungsfreiheit Demirtaş' inhaltlich zu untersuchen“, sagte die Juristin nach Verhandlungsende vor dem Gerichtsgebäude. „Drittens muss das Gericht seine Bewertung der türkischen Justiz als politisch motiviert unbedingt ausweiten und dabei insbesondere die Entwicklungen nach den Parlamentswahlen vom Juni 2015 mit einbeziehen.“

Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatovic, verwies als Vertreterin der sogenannten Dritten Partei auf die Berichte der Venedig-Kommission. Für die unter den Notverordnungen getroffenen Maßnahmen dürfe die Türkei nicht in Anspruch nehmen, dass diese als rechtstaatliche Enscheidungen durchgehen. Damit ging Mijatovic in unerwarteter Deutlichkeit über die traditionell neutrale Position der Dritten Partei hinaus.

Foto: dpa

Der Bonner Völkerrechtsprofessor Stefan Talmon vertrat die Türkei. Er argumentierte, dass Demirtaş die Entscheidungen der inländischen Gerichte nicht abgewartet habe, bevor er seine Beschwerde an den EGMR gerichtet habe. Zudem sei die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten dadurch legitimiert, dass auch die oppositionelle CHP im Parlament dafür gestimmt habe. Die Richter*innen Angelika Nussberger, André Potocki und Ksenija Turkoviv forderten die türkische Regierung mehrfach dazu auf, den Terrorismusvorwurf gegen Demirtaş inhaltlich zu begründen. Insbesondere für den erhobenen Vorwurf der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation müsse es klare Kriterien geben. Benennen konnten die Vertreter der Türkei diese allerdings nicht.

Terrorvorwürfe ohne Substanz

„Oppositionelle des Terrors zu beschuldigen ist ein bewährtes Hausmittel“, heißt es im Plädoyer des Beschwerdeführers. „Was Demirtaş erleben musste, ist jetzt auch Canan Kaftancıoğlu passiert: Nachdem die CHP die Kommunalwahlen in Istanbul gewann, wurde die Istanbuler CHP-Chefin kurzerhand wegen Terrorpropaganda verurteilt.“

Sezai Temelli, der den inhaftierten Demirtaş als Parteivorsitzender ersetzt, misst dem Beschwerdeverfahren nicht nur symbolische, sondern auch strategische Bedeutung bei. „Das Regime in der Türkei hat die Justiz in ein Instrument zur Niederschlagung der demokratischen Opposition verwandelt. Ich hoffe, dem können wir alle gemeinsam mithilfe dieses Verfahrens Einhalt gebieten.“ Auch der Berliner Linken-Abgeordnete Hakan Taş war nach Straßburg gereist. Er rechnet mit einer Entscheidung zugunsten von Demirtas und allen politischen Häftlinge in der Türkei, und hofft dass deren Menschenrechte nicht länger mit Füßen getreten werden.

Eine Urteilsverkündung nach einer mündlichen Anhörung kann laut Beobachter*innen zwei bis neun Monate in Anspruch nehmen. Inwieweit sich der Verlauf des Straßburger Verfahrens auf die Haftsituation von Selahattin Demirtaş und letztlich seine Perspektive, in die Politik zurückzukehren auswirken wird, ist allerdings noch nicht abzusehen. Denn vorsorglich hat die türkische Justiz ihn mit einer Vielzahl teils schlecht konstruierter Verfahren überzogen.

„Selbst wenn Demirtaş morgen freigelassen würde, wäre er aufgrund des schieren Umfangs der gegen ihn anhängigen politischen Verfahren und Ermittlungen dazu verurteilt, jederzeit mit einer erneuten Verhaftung rechnen zu müssen“, mahnten seine Anwält*innen.

Nachdem der Europäische Menschenrechtsgerichtshof im November 2018 seine Inhaftierung für unrechtmäßig erklärte, verurteilte ein türkisches Gericht ihn kurzerhand zu einer fast 5-jährigen Haftstrafe. Anfang September 2019 verfügte ein anderes türkisches Gericht ein Ende seiner Untersuchungshaft. Derzeit ist unklar, ob mit einer Haftentlassung des Politikers zu rechnen ist.

Mitarbeit: Konstanze Kriese

OLIVER KONTNY, 2019-09-18
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