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Viele Frauen aus IS-Gebieten wurden von den DKS interniert

Nach Leipzig oder ins Kalifat?

Im nordsyrischen Lager al-Haul leben rund 3.000 ausländische Frauen. Die kurdische Regionalverwaltung schlägt eine internationale Gerichtsbarkeit vor.

ERK ACARER, 2019-08-15

Seit Anfang des Sommers brennen die Felder entlang der Straße nach Al-Hasaka im Nordosten Syriens. Die Kämpfe zwischen den Milizen der Demokratischen Kräften Syriens (DKS) und dem sogenannten Islamischen Staat (IS) sind vorüber, doch die DKS gehen davon aus, dass IS-Kämpfer die Felder anzünden, um die Bevölkerung auszuhungern.

Mitten in dieser Szenerie breitet sich al-Haul aus – ein riesiges, mit Stacheldraht umzäuntes Lager für Geflüchtete und Kriegsgefangene. Hier leben 71.000 Menschen. Die meisten von ihnen sind Zivilist*innen, die aus Kriegsgebieten geflüchtet sind. Das Lager steht unter dem Schutz der Sicherheitskräfte der DKS. Auch ihre Kriegsgefangenen internieren die größtenteils kurdischen Milizen hier.

Zwischen den Zelten spielen vor Schmutz starrende Kinder und vollverschleierte kleine Mädchen. Hier lebt die 19-jährige deutsche Staatsbürgerin Leonora Messing, die nach Syrien kam, um sich dem IS anzuschließen und sich mittlerweile von der Terrormiliz gelöst hat. Mit ihren zwei Kindern lebt Messing in einem Zimmer, das sich in einem Container befindet.

Unter der blaugrauen Burka und dem Gesichtsschleier, den sie trotz der Hitze von 40 Grad Celsius trägt, erkennt man nur ihre Augen. Lessing bezeichnet das Leben im Lager als „Wahnsinn“ und möchte wieder zurück nach Deutschland. Aber die deutsche Regierung weigert sich, sie zurückzunehmen.

Im Lager leben derzeit rund 3.000 Frauen mit anderen Staatsangehörigkeiten als der syrischen. Viele von ihnen haben mehrere Kinder. Das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) spricht von einer mehrfachen Überbelegung. Nachdem die DKS im März Baghuz, die letzte Region unter IS-Einfluss, befreien konnte, gilt der IS als zerschlagen. Zurückgeblieben sind die Menschen, die sich ihm angeschlossen hatten und nun Gefangene der DKS sind.

„Wer will denn nicht unter der Flagge des Kalifats leben?“

Laut Bundesinnenministerium sind mehr als 1050 „deutsche Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland“ ausgereist, um sich der islamistischen Terrororganisation anzuschließen. Ein Drittel dieser Personen sei bereits nach Deutschland zurückgekehrt, 220 sollen tot sein. Aktuell befinden sich in Syrien 109 aus Deutschland ausgereiste Terrorist*innen in Haft – 80 von ihnen sind deutsche Staatsbürger*innen.

Messing kam über das Internet mit dem IS in Berührung. Der Kontakt zu anderen Personen, die sich aus Europa dem IS angeschlossen hatten, hat sie überzeugt: „Ich war fünfzehn und kurz zuvor zum Islam übergetreten. Man hat mir erzählt, dass ich als Muslima nach Syrien gehen und ein Leben leben muss, das meinem Glauben entspricht. Sie meinten, dass in Deutschland alles Sünde sei und ich in der Hölle landen würde, wenn ich dort bleibe.“

2015 verlässt Messing, die im sachsen-anhaltinischen Sangershausen aufgewachsen ist, Deutschland und schließt sich in Syrien dem IS an. Sie lebt dreieinhalb Jahre in Tall Abjad an der Grenze zu Türkei. Dort heiratet sie ihren zwei Jahre älteren Freund Martin Lemke und bringt bald ihr erstes Kind zur Welt. Neben Frauen wie Leonora gibt es in al-Haul auch glühende Anhängerinnen der Terrormiliz. Im März setzten IS-Anhängerinnen Zelte in Brand, in denen Menschen lebten, die aus den IS-Gebieten geflüchtet waren. Dabei wurde ein Kind getötet.

Foto: Erk Acarer
Im Lager al-Haul leben über 70.000 Menschen

Im Juni wurde ein Offizier des DKS erstochen und eine internierte Frau aus der „Ordnungseinheit“ des IS erwürgte ihre dreizehnjährige Enkelin, weil sie keinen Gesichtsschleier trug. Die türkische Staatsbürgerin Serap Kırgıl ist eine der Frauen, die im Lager lebt und nicht von der Ideologie des IS ablassen will. Die 29-Jährige bereut ihre Geschichte nicht: „Ich wollte in einem wirklich islamischen Staat leben. Wer möchte denn nicht unter der Flagge des Kalifats leben? Die Idee eines islamischen Staates wird bis zum Jüngsten Gericht fortbestehen.“

Toxische Köpfe und reuige Frauen

Chadija Ibrahim vom Anwaltsverband Nord- und Ostsyriens sieht eine anhaltende Gefahr. „Bei den Gefangenen in den Lagern sehen wir, dass die Einstellung in den Köpfen unverändert ist.“ Die Juristin gibt sich alarmiert: „Unter ihnen findet eine derart massive Organisierung statt, dass der zerstörerische Einfluss des Salafismus die Welt noch lange heimsuchen wird, falls Verurteilung und Rehabilitation noch länger auf sich warten lassen.“ Es ist nicht klar, was aus den tausenden nicht-syrischen Staatsbürger*innen werden soll, die noch in al-Haul leben.

Serap Kırgıl möchte in der Türkei vor Gericht gestellt werden, Leonora Messing möchte zurück nach Deutschland. Doch jedes Land führt seine eigene innenpolitische Debatte darüber, ob die Personen zurückgeführt und verurteilt werden oder ihnen die Staatsbürgerschaft entzogen werden soll, damit sie nicht zurückkehren. Mitte Juli beschloss das Berliner Verwaltungsgericht, dass eine andere deutsche Frau, die sich in Syrien dem IS angeschlossen hat, gemeinsam mit ihren drei Kindern nach Deutschland rückgeführt werden muss. Das Auswärtige Amt legte Beschwerde ein und beharrt darauf, dass nur die Kinder einreisen dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg tadelte die Beschwerde der Bundesregierung in einem ungewöhnlich hart formulierten Schreiben. Darin heißt es laut Tagesschau, die Bundesrepublik verlange auch von anderen Staaten, seine straffällig gewordenen oder radikalisierten Bürger*innen zurückzunehmen. Weder das Auswärtige Amt noch das Innenministerium wollten taz gazete gegenüber zur Situation von Leonora Messing Stellung nehmen.

Höllische Furcht vor der Richterin ohne Staat

Derweil verurteilen die Demokratischen Kräfte Syriens gefangene IS-Mitglieder vor selbst aufgestellten Gerichten. Die Mitglieder der Terrormiliz glaubten, dass sie nicht ins Paradies kämen, wenn sie im Gefecht von Frauen getötet werden. Nun fürchten sie sich davor, von einer Frau verurteilt zu werden. Eine der Richterinnen an den Gerichten in der kurdisch geprägten Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyriens, ist Viyan S. „Die Angeklagten sind geschockt, wenn sie mich sehen“, sagt die Richterin.

Bisher seien ungefähr 7.000 Personen in Nordsyrien verurteilt worden. Die Todesstrafe werde nicht verhängt. Die Standards der Ausbildung und Ernennung der Richter*innen sind allerdings unklar. Ein Besuch des Gerichts war für taz gazete aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Richterin Viyan S. umreißt die Position der kurdischen Verwaltung, die sich international besetzte Tribunale vor Ort wünscht. „Die Verbrechen haben hier stattgefunden. Die Angeklagten, die Beweise und die Zeug*innen sind hier. Der Gerichtsstand müsste im Prinzip hier sein, um gerechte Urteile zu sprechen.“

Zwar hat die schwedische Regierung dazu aufgerufen, unter Beteiligung der EU und der UN ein internationales Tribunal einzurichten. De facto bleibt aber bisher den DKS die Aufgabe überlassen, die Kriegsgefangenen unter menschenwürdigen Bedingungen zu internieren und vor ein Gericht zu stellen. „In seinem eigenen Land würde ein IS-Mitglied vielleicht sogar straffrei ausgehen“, sagt Richterin S. „Wir sind der Meinung, dass die betreffenden Staaten unsere lokale Justiz unterstützen sollten.“ Richterin S. plädiert für internationale Arbeitsteilung. „Wir brauchen Bildungs- und Rehabilitationsprogramme unter offizieller internationaler Beteiligung. Sonst werden die Täter*innen die Welt erneut bedrohen. Für eine nationale Gerichtsbarkeit mit internationaler Unterstützung bräuchte es allerdings eine Zustimmung der syrischen Zentralregierung.

Neben der kurdischen Regionalverwaltung in Nordsyrien soll auch die irakische Regierung eine internationale Gerichtsbarkeit für IS-Verbrechen angeboten haben. Das Auswärtige Amt bestätigte gegenüber taz gazete, dass die Bundesregierung am internationalen Austausch zur Strafverfolgung von mutmaßlichen IS-Kämpfer*innen teilnehme. Allerdings erkennt Deutschland die kurdische Regionalverwaltung in Nordsyrien nicht an.

Bei der gestrigen Bundespressekonferenz wollte Sprecherin Maria Adebahr nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob es ein zwischen Außen- und Innenministerium abgestimmtes Vorgehen bei Verhandlungen mit dem Irak gebe. An eine solche Strafverfolgung müssten „sehr, sehr hohe Standards“ angesetzte werden, so Adebahr. Der Schwerpunkt des Bundesjustizministeriums liege bei der Strafverfolgung von deutschen IS-Angehörigen durch den Generalbundesanwalt von deutschen Gerichten, sagte Sprecher Maxiimilan Kall. Das steht allerdings im Gegensatz zu Äußerungen von Bundesinnenminister Seehofer, der im April sagte, eine internationale Strafgerichtsbarkeit sei ihm „allemal lieber“ als die deutschen IS-Angehörigen wieder einreisen zu lassen.

Aus dem Türkischen von Aşkın Hayat Doğan

ERK ACARER, 2019-08-15
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