Der blinde Syrer Mheddin Saho studiert seit dem Wintersemester an der Münchner Universität. Nun wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet.
Nach sechs Wochen im Kirchenasyl kann Mheddin Saho sich wieder durch den öffentlichen Raum bewegen. Unbeirrt geht der blinde Syrer seinem Ziel nach und pendelt von dem kleinen Ort in Niederbayern aus, der ihm Zuflucht geboten hat, in die Münchner Maxvorstadt. Seit Beginn des Wintersemesters besucht Saho an der Müncher Ludwig-Maximilian-Universität Seminare. Er will hier seinen Master machen und an der Entwicklung neuer Methoden zum Spracherwerb bei blinden Menschen mitarbeiten.
Da Saho aus der Türkei über Spanien nach Deutschland eingereist war, sollte er im Sommer aufgrund des Dublin-Verfahrens nach Barcelona überstellt werden. Humanitäre Gründe, die einen Verbleib in Deutschland zu Studienzwecken erfordern, wollten weder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) noch das Regensburger Verwaltungsgericht gelten lassen. Einen Tag vor dem zweiten Rückführungstermin ging Saho deshalb am 21. August in Rottenburg ins Kirchenasyl.
Das eingereichte Härtefalldossier wurde zwar am 17. September abgelehnt, gleichzeitig setzte allerdings das BAMF die Vollziehung der Rückführung aus. Nun muss das Regensburger Verwaltungsgericht mündlich verhandeln, ob ein Blinder nach Spanien überstellt werden kann. Rottenburger Christ*innen haben Unterschriften gesammelt und eine Petition beim Bundesinnenminister eingerichtet. Die liegt im Ministerium allerdings noch auf dem Stapel unbearbeiteter Papiere.
Bis das Gericht tagt, hat Saho eine Aufenthaltsgestattung und einen Schwerbehindertenausweis. Damit kann er seinen Studienplatz an der LMU wahrnehmen. Mit dem Semesterticket ist der blinde Student teilweise bis zu vier Stunden unterwegs, um die Distanz zwischen dem Haus seiner Betreuerfamilie in Rottenburg und der Uni zurückzulegen. An den Bahnhöfen assistieren ihm Bahnmitarbeiter*innen beim Umsteigen, an der Uni lotsen ihn studentische Helfer*innen durch die Gebäude.
Ein Platz in einem Münchner Wohnheim für Studierende mit besonderen Bedürfnissen ist noch zu teuer, solange die Behörden jeden Tag erneut die Ausreise nach Spanien anordnen können. Schon die fürs Studium notwendige Krankenversicherung übernimmt das Sozialamt bei einem Asylbewerber nicht.
Am 7. November soll Saho gemeinsam mit Mitstudierenden sein erstes Referat halten. „Die ersten Wochen an der Uni liefen ganz wunderbar“, sagt Saho. „Da will ich einfach nicht die ganze Zeit über meinen unsicheren Status nachdenken müssen.“ Er hat Besseres zu tun, als sich der Behördenwillkür zu beugen. Deshalb überlässt er es seinem Anwalt, sich mit der Bundespolizei auseinanderzusetzen. Die unterrichtete am 17. Oktober die Betreuerfamilie über ein Ermittlungsverfahren gegen Saho.
Er steht im Verdacht, sich ohne Aufenthaltstitel unerlaubt am Münchner Flughafen aufgehalten zu haben. Und zwar am 22. Juli 2019. Als Tatzeitraum wird 8.55 Uhr bis 10.55 Uhr angegeben. Vermutlich sind die Beamten, die ihn dort gesehen haben wollen, zuverlässige Zeugen. Denn an jenem Morgen brachten sie ihn aus Rottenburg zum Flughafen, um ihn gegen seinen Willen in eine Maschine nach Barcelona zu setzen. Da Saho jedoch Panik bekam und der Pilot sich weigerte, ihn mitzunehmen, verließ er dann das deutsche Staatsgebiet doch nicht pünktlich um 10.55 Uhr. Sahos Anwalt Thomas Oberhäuser kann die Anzeige nicht nachvollziehen: „Jeden Betroffenen eines Dublin-Verfahrens zum Straftäter zu machen, entspricht weder den Vorstellungen des Bundesgesetzgebers noch den Vorgaben der Dublin III-Verordnung.“