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Manche hätten doch lieber nur malen sollen.

Ein neues Ermächtigungsgesetz

Kann man die angestrebte Verfassungsänderung in der Türkei mit der Machtergreifung Hitlers vergleichen? Unser Autor kommt zu einem verblüffenden Ergebnis.

MELIH KIRLIDOĞ, 2017-03-13

Sie fragen sich, wie es dazu kommen konnte, dass das türkische Volk in einem Referendum über das Präsidialsystem abstimmt? Ein Blick in die Geschichte zeigt, wie eine Partei das Parlament dazu brachte, sich selbst aufzulösen.

Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 leitete Adolf Hitler sofort alles in die Wege, um die ganze Macht an sich zu ziehen. Obwohl die NSDAP nach den Wahlen einige Monate die größte Partei im Parlament war, besaß Hitlers Partei mit 196 Sitzen nur eine knappe Mehrheit von 30 Prozent – weit entfernt von der Mehrheit, die Hitler für seine Zwecke benötigte. Deshalb drängte er darauf, umgehend vorgezogene Wahlen auszurufen, die dafür sorgen sollten, die Arithmetik im Parlament zu verschieben.

Der Prozess des „Ermächtigungsgesetzes“ in Deutschland

Hitler gelang es, das alte Staatsoberhaupt Hindenburg zu überreden, am 5. März 1933 neue Wahlen abzuhalten. In der chaotischen Lage, in der die Anhänger der Nazipartei und die linke Opposition sich Straßenschlachten lieferten, brannte sechs Tage vor der Wahl unter mysteriösen Umständen der Reichstag. Dieser Vorfall kam Hitler und seiner Partei als Gelegenheit zupass, vor und nach den Wahlen die Opposition zu eliminieren.

Unmittelbar nach den Wahlen wurde die KPD als Verursacherin des Reichstagsbrandes verboten. Im Zuge der zunehmenden Angriffe musste zudem eine Reihe von Personen aus der Führungsriege der Sozialdemokratischen Partei (SPD) das Land verlassen. Obwohl die NSDAP mit 43,9 Prozent der Stimmen auf 288 Sitze im Parlament kam, musste sie mit der 52 Sitze zählenden Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) eine Koalition eingehen, um die Mehrzeit zu erzielen.

Als Hitler durch die Wahlen nicht das erreichte, was er wollte, unternahm er einen radikaleren Schritt: Er drückte ein Gesetz durch, das seine Regierung mit außergewöhnlichen Vollmachten ausstattete. Dies bedeutete die Abschaffung des Parlaments, denn die Vollmachten, die der Regierung erteilt werden sollten, waren im Grunde die wichtigsten Vollmachten des Parlaments.

Das Gesetz setzte zudem die Änderung der geltenden Weimarer Verfassung voraus. Dies schien wiederum nicht einmal mit der Unterstützung des Koalitionspartners DNVP möglich zu sein, denn für eine Verfassungsänderung war eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit von 432 Abgeordneten nötig. NSDAP und DNVP kamen zusammen aber nur auf 340 von 647 Abgeordneten.

Unter diesen Umständen zielte Hitler zusätzlich auf die Stimmen der Zentrumspartei. Er überredete schließlich den Vorsitzenden der Partei Ludwig Kaas und nahm ihm das Versprechen ab, ihn zu unterstützen. Da 81 kommunistische Abgeordnete im Gefängnis saßen oder untergetaucht waren, war die 120 Sitze zählende SPD die einzige Partei, die den Gesetzentwurf ablehnte.

Um die Zweidrittelmehrheit zu erlangen, bediente sich der Parlamentspräsident Hermann Göring einer noch nie dagewesenen Methode: Er reduzierte die Zahl der für die Zweidrittelmehrheit notwendigen Abgeordneten von 432 auf 378. Das begründete er damit, dass die kommunistischen Abgeordneten „ohne Entschuldigung“ nicht zur Abstimmung erschienen seien. Während der Abstimmung am 23. März 1933 marschierten SS-Einheiten sowie SA-Einheiten, die Straßentruppen von Hitler, im Reichstag auf, um die Abgeordneten einzuschüchtern und zu bedrohen.

Die Abgeordneten der oppositionellen Sozialdemokratischen Partei konnten das Gesetz nicht verhindern: Es passierte das Parlament mit 444 Stimmen (von insgesamt 538 gültig abgegebenen Stimmen, Anm.d.Red) und wurde sofort in Kraft gesetzt, indem es von Hindenburg am gleichen Tag ratifiziert wurde.

Das deutsche Ermächtigungsgesetz

Das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ bestand aus fünf knappen Paragrafen. Die Gesetzgebungskompetenz, die zuvor ausschließlich beim Parlament gelegen hatte wurde nunmehr auch der Regierung erteilt. Die neue Zuständigkeit beinhaltete auch den Erlass neuer Gesetze, die gegen die gültige Verfassung verstoßen konnten.

Einige Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden außer der Nazipartei alle Parteien verboten, einschließlich der DNVP sowie der Zentrumspartei, die das Gesetz unterstützt hatten. Das deutsche Parlament bestand als Institution nur noch auf dem Papier. So hat sich das Parlament mit dem Erlass des Ermächtigungsgesetzes eigenhändig abgeschafft.

Obwohl die Gültigkeit des Gesetzes vier Jahre betrug, wurde es 1937 sowie 1941 zwei Mal verlängert. Im Jahre 1945 existierte weder das Parlament noch das alte Deutschland mehr.

Der Prozess der Verfassungsänderung in der Türkei

Gegen Ende des Jahres 2016 brachte Erdoğan das Präsidialsystem, das er eine Zeit lang aufs Eis gelegt hatte, noch einmal auf die Tagesordnung. Dieses Regime setzt eine Verfassungsänderung sowie ein Referendum voraus. Für die Mehrheit von 60 Prozent, mit der allein die Verfassungsänderung durchgebracht werden kann, reichen die Stimmen der AKP nicht aus.

Deshalb überredete Erdoğan den Vorsitzenden der MHP (Partei der Nationalistischen Bewegung, Anm.d.Red.), ihn zu unterstützen. „Der Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung der Türkischen Republik“, der ab 9. Januar 2017 im Parlament beraten wurde, passierte trotz heftiger Kritik der CHP- bzw. HDP-Abgeordneten, die nicht gerade im Gefängnis sitzen, am 20. Januar das Parlament. Der Weg für ein Referendum war geebnet.

Um eventuelle „Fehler“ von einigen AKP- bzw. MHP-Abgeordneten zu verhindern, die sich während der Beratungen im Parlament über die allgemeine politische Lage sowie das Ein-Mann-Regime Gedanken machten, kontrollierten die „Kommissare“ dieser Parteien den Abstimmungsprozess streng.

So wurde der Passus in der Verfassung, der eine geheime Abstimmung vorsieht, in aller Öffentlichkeit mit Füßen getreten. Die oppositionellen Abgeordneten wurden während der Abstimmung von AKP-Abgeordneten körperlich angegriffen. Entgegen gängiger Tradition verhinderte die AKP-Regierung die Live-Übertragung des Vorgangs im Parlament im Fernsehen.

Auf eine Person abgestimmtes System

Wie in Deutschland im Jahre 1933 zielt die Neuordnung in der Türkei nicht auf ein System, das unabhängig von einzelnen Personen funktioniert, sondern darauf, eine Person mit außergewöhnlichen Vollmachten auszustatten.

Das „Präsidialsystem“ weist eine Parallele zum deutschen „Ermächtigungsgesetz“ auf, insofern das Parlament seine eigene Bedeutung entwertet. Die Vollmachten des Parlaments, die 1933 zwar auf dem Papier der deutschen Regierung erteilt, aber in Wirklichkeit von Adolf Hitler angewendet wurden, werden mit dem neuen Gesetz in der Türkei dem Staatsoberhaupt erteilt. Die Gewaltenteilung wird rückgängig gemacht – die Exekutive, Judikative und Legislative werden dem Staatschef unterstehen.

Mit anderen Worten: Zusätzlich zu den legislativen Befugnissen des Parlaments wird er die exekutiven Befugnisse übernehmen, die im bestehenden System von Ministerpräsident sowie dem Ministerrat wahrgenommen werden. Zudem stellt der Staatschef durch die Ernennung von Oberrichtern die Judikative vollends unter seine Kontrolle.

MELIH KIRLIDOĞ, 2017-03-13
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